Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Beträge, Regeln, Nachweise
Handwerkerleistungen können Ihre Einkommensteuer spürbar senken: Bis Ende 2026 gibt es 20 Prozent auf bis zu 6.000 Euro Lohnkosten (bis zu 1.200 Euro), ab 2027 voraussichtlich 15 Prozent (bis zu 900 Euro). Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt nach § 35a Abs. 3 EStG. Entscheidend sind unbare Zahlung und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil.
5 Min. Lesezeit
KI-gestĂĽtzt erstellt
Was ist der Steuerbonus fĂĽr Handwerkerleistungen?
Handwerkerleistungen können Ihre Einkommensteuer spürbar senken: Bis Ende 2026 mit 20 Prozent auf bis zu 6.000 Euro Lohnkosten, ab 2027 voraussichtlich mit 15 Prozent. Entscheidend ist, unbar zu zahlen und den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen zu lassen.
Die Rechtsgrundlage ist § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), der Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt begünstigt. Nicht zu verwechseln mit § 35a Abs. 2 EStG, der haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege regelt – beides sind separate Fördertöpfe mit eigenen Obergrenzen.
Das Instrument existiert seit 2006. Damals sollte es gezielt Schwarzarbeit zurückdrängen, indem legale Beauftragung finanziell attraktiver wird. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben im Jahr 2026 schätzungsweise mindestens zwei Millionen Haushalte den Bonus genutzt. Der Steuerbonus entlastet den Haushalt und lenkt Aufträge gleichzeitig in reguläre Bahnen.
Wie hoch ist der Steuerbonus 2026 und 2027 – und wer kann ihn nutzen?
Für 2025 und 2026 gilt noch der bisherige Satz: 20 Prozent der anrechenbaren Lohn- und Arbeitskosten, bei maximal 6.000 Euro Bemessungsgrundlage – also bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Ab 2027 sinkt der Satz auf 15 Prozent, was eine maximale Entlastung von 900 Euro ergibt. Die Einigung kam im Koalitionsausschuss zwischen Union und SPD; CSU-Chef Markus Söder bestätigte das Ergebnis öffentlich.
Die Grenze gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person. Zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt können die Obergrenze nicht verdoppeln. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Mietern verhält es sich etwas anders: Hier stellt die Hausverwaltung oder der Vermieter eine Bescheinigung aus, in der der auf die jeweilige Einheit entfallende Lohnkostenanteil ausgewiesen ist – dieser Wert fließt dann in die eigene Steuererklärung ein.
Geografisch gilt der Bonus für Ihren eigenen Haushalt (selbstgenutzte Wohnräume) innerhalb der EU und des EWR, in der Praxis in aller Regel in Deutschland. Vermieter können ihn für vermietete Objekte nicht nutzen – dafür gibt es andere steuerliche Wege. Mieter hingegen können den Bonus grundsätzlich in Anspruch nehmen, sofern der Vermieter die Handwerkerkosten transparent in der Nebenkostenabrechnung ausweist.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt. Typische Beispiele:
- Badsanierung und Fliesenarbeiten
- Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkörpern
- Elektro- und Sanitärarbeiten
- Malerarbeiten innen und auĂźen
- Heizungswartung und -reparatur
- Pflasterarbeiten und Gartengestaltung am eigenen GrundstĂĽck
- Dacharbeiten, Schornsteinfeger
Was nicht zählt: Materialkosten. Nur der Lohnanteil – also Arbeit, Fahrt und Maschinenkosten – ist begünstigt. Neubaumaßnahmen fallen ebenfalls heraus, wenn sie im Rahmen eines erstmaligen Bezugs stattfinden.
Werkstattleistungen sind grundsätzlich nicht begünstigt, weil die Arbeiten am Ort des Haushalts erbracht werden müssen. Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein enger räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt besteht – die Verwaltungspraxis ist hier erfahrungsgemäß restriktiv. Im Zweifel lohnt eine kurze Rückfrage beim Steuerberater, bevor man davon ausgeht, dass eine Werkstattleistung absetzbar ist.
Worauf achten bei Rechnung und unbarer Zahlung?
Hier liegt der häufigste Fehler. Barzahlung schließt den Steuerbonus aus – ohne Ausnahme. Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich unbare Zahlungswege: Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte. Ein Kassenbon reicht nicht, auch wenn der Betrag stimmt.
Was Sie konkret sichern sollten:
- Originalrechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohn- und Materialkostenanteil (keine Pauschale)
- Kontoauszug oder Buchungsbeleg als Zahlungsnachweis
- Name, Adresse und Steuernummer oder USt-ID des ausfĂĽhrenden Betriebs
- Beschreibung der erbrachten Leistung und die Adresse des Objekts, an dem gearbeitet wurde
In der Steuererklärung tragen Sie die Beträge im Abschnitt „Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen" ein – im Mantelbogen beziehungsweise im entsprechenden Bereich der Steuersoftware. Belege müssen dem Finanzamt nicht automatisch eingereicht werden. Bewahren Sie sie aber bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids auf; Rechnungen für Leistungen rund ums Grundstück sind nach § 14b UStG zwei Jahre aufzubewahren.
Aus Redaktionssicht empfehlen wir, Rechnungen und Zahlungsbelege zu Handwerkerleistungen in einem eigenen Ordner – physisch oder digital – zu führen, am besten schon unterjährig. Viele Haushalte vergessen schlicht, die Rechnung aufzuheben, und verschenken so bis zu 1.200 Euro (bis 2026) beziehungsweise 900 Euro (ab 2027) Steuerersparnis.
Lohnt sich die Kombination mit Förderprogrammen?
Wer energetisch saniert, kann den Steuerbonus und staatliche Förderungen – etwa KfW-Kredite oder BAFA-Zuschüsse – oft gleichzeitig nutzen. Aber: Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage. Der Steuerbonus berechnet sich nur aus dem nach Abzug der Förderung verbleibenden Lohnanteil. Dasselbe gilt für Versicherungsleistungen, die einen Teil der Kosten erstatten. Eine Doppelförderung auf denselben Eurobetrag ist ausgeschlossen.
Wenn Sie zudem barrierefrei umbauen lassen, können je nach Maßnahme weitere Förderoptionen relevant sein – passende Details finden Sie auch in unserem Beitrag zu Zuschüssen für den barrierefreien Umbau: Pflegekasse vs. KfW.
Konkret bedeutet das: Erhalten Sie für eine Heizungssanierung einen BAFA-Zuschuss von 3.000 Euro auf den Lohnanteil von 5.000 Euro, sind nur die verbleibenden 2.000 Euro die Bemessungsgrundlage für den Steuerbonus. Planen Sie größere Maßnahmen, sollten Sie das bei der Budgetkalkulation von Anfang an berücksichtigen.
Besonders lohnt sich der Bonus, wenn ohnehin Arbeiten anstehen, die sich nicht aufschieben lassen – Heizungswartung, Dachreparatur, Fensteraustausch. Wer diese Ausgaben in einem Steuerjahr bündelt und dabei die 6.000-Euro-Grenze im Lohnanteil ausschöpft, holt das Maximum heraus.
Stolperfallen: Häufige Gründe für die Versagung
Das Finanzamt lehnt den Abzug häufiger ab, als viele erwarten. Die typischen Probleme im Überblick:
- Barzahlung: Wer bar zahlt, verliert den Anspruch vollständig – auch rückwirkend lässt sich das nicht korrigieren.
- Materialkostenanteil nicht getrennt ausgewiesen: Rechnet der Handwerker pauschal ab, kann das Finanzamt den Abzug verweigern. Lassen Sie sich grundsätzlich eine aufgeschlüsselte Rechnung ausstellen.
- Werkstattleistungen ohne Haushaltsbezug: Reparaturen, die ausschließlich in der Werkstatt erbracht werden, sind nicht begünstigt. Ein enger räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt wäre nötig – die Finanzverwaltung legt das restriktiv aus.
- Neubau statt Bestand: Die Regelung gilt nur für bestehende Wohnräume. Erstbezugsmaßnahmen fallen heraus.
- Fehlende Objektadresse auf der Rechnung: Steht nur der Firmenname, aber nicht die Adresse des Einsatzorts auf der Rechnung, folgen RĂĽckfragen.
- Höchstgrenze überschritten: Wer mehrere Gewerke in einem Jahr beauftragt, sollte prüfen, ob er die 6.000-Euro-Grenze im Lohnanteil überschreitet. Lässt es sich organisieren, lohnt es sich, einzelne Aufträge ins Folgejahr zu verschieben.
- Zuschüsse nicht abgezogen: Öffentliche Förderungen oder Versicherungsleistungen sind vor Anwendung des Prozentsatzes von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.
In der Praxis hat sich gezeigt: Wer den Handwerksbetrieb vorab auf eine aufgeschlĂĽsselte Rechnung mit Lohnkostenausweis, Steuernummer und Objektadresse hinweist, vermeidet die meisten dieser Probleme von vornherein.
Fazit
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG ist ein unkompliziertes, aber leicht verschenktes Instrument. Bis Ende 2026 sind bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis möglich, ab 2027 voraussichtlich bis zu 900 Euro. Voraussetzung ist die unbare Zahlung – wer bar zahlt, verliert den Anspruch ersatzlos. Lassen Sie Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen, prüfen Sie den Abzug von Fördermitteln vor der Berechnung, und bewahren Sie Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids auf. Der administrative Aufwand ist gering; die Ersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr rechtfertigt den kurzen Blick in die Unterlagen.
Wer macht das?
Die Betriebe dazu stehen im Verzeichnis — nach Ort sortiert, mit Öffnungszeiten und einer Anfrage, die ankommt.
Zuerst erschienen bei der Erstveröffentlichung.
Weiterlesen
Notdienstkosten verstehen: Zuschläge, Spannen und Kostencheck
Ein Notdienst kostet mehr als der reguläre Termin – der Artikel erklärt, woraus sich die Preise typischerweise zusammensetzen…
7 Min.
Haftungsregeln bei Schäden: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebshaftpflicht
Wer bei der Arbeit etwas beschädigt, stellt die Frage nach der Haftung: In vielen Fällen haftet zunächst der Arbeitgeber, der…
5 Min.